Für die Ortsgerichte Bruchköbel II (Niederissigheim/Oberissigheim) und Bruchköbel III (Roßdorf/Butterstadt) werden dringend Ortsgerichtsschöffen gesucht.
Zu Ortsgerichtsmitgliedern werden nur Personen ernannt, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Wer nicht in Bruchköbel-Niederissigheim/Oberissigheim bzw. Roßdorf oder Butterstadt wohnt, die „Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt“ oder als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen ist, kann das Ehrenamt als Ortsgerichtsschöffin / Ortsgerichtsschöffe nicht übernehmen.
Die Bestellung zur Ehrenbeamtin / zum Ehrenbeamten erfolgt nach der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung durch die Direktorin des Amtsgerichts Hanau. Sie erfolgt für 10 Jahre. Hat die vorgeschlagene Person das 65. Lebensjahr bereits beendet, kann die Amtszeit auf 5 Jahre begrenzt werden.
Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Sie erfüllen nach dem Hessischen Ortsgerichtsgesetz (OGG) verschiedene Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. Zu den Aufgaben gehören:
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden;
- Sicherung von Erbschaften („Nachlässen“)
- Aufstellung von Nachlassinventaren
- Erteilung von Sterbefallanzeigen
- Wertermittlung von Grundstücken und Gebäuden, beweglichen Sachen und dergleichen
- Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen
Interessierte Bürger*innen aus Bruchköbel-Niederissigheim/Oberissigheim bzw. Bruchköbel-Roßdorf/Butterstadt können sich bis zum 25.02.2022 bei der Stadtverwaltung Bruchköbel, Innerer Ring 1, 63486 Bruchköbel schriftlich bewerben.


