Allgemeine Erläuterung
Der Kindereisepass ist ein amtliches Lichtbilddokument für Reisen in das Ausland. Da eine Ausweispflicht erst ab Vollendung des - 16. Lebensjahres besteht, ist dieser Pass für Reisen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht zwingend erforderlich.
Der Kinderreisepass wird bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt und ist, seit einer Änderung des Passgesetzes zum 01.01.2021, nur noch maximal 1 Jahr gültig. Innerhalb dieser Gültigkeit kann das Dokument aktualisiert oder um ein weiteres Jahr, bzw. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, verlängert werden. Sobald das Gültigkeitsdatum überschritten wurde, ist eine Neuausstellung erforderlich. Bereits ausgestellte und noch gültige Kinderreisepässe behalten Ihre Gültigkeit und können ebenfalls aktualisiert oder verlängert werden. Durch eine Aktualisierung des Kinderreisepasses wird die Gültigkeit nicht beeinträchtigt.
Zu jeder Antragstellung (auch Verlängerung oder Aktualisierung) muss ein aktuelles biometrisches Lichtbild vorgelegt werden. Die persönliche Anwesenheit von Kindern ist gesetzlich vorgeschrieben und somit zwingend erforderlich (auch bei Säuglingen und Kleinkindern).
Auch die Verlängerung eines Kinderreisepasses bedarf der Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und sie in einem gemeinsamen Haushalt leben (gilt nicht für eine Lichtbildaktualisierung innerhalb der Gültigkeit). In diesen Fällen ist die erneute Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung erforderlich.
Die Vorschriften zur Ausstellung eines regulären Reisepasses gelten ebenfalls für den Kinderreisepass. Alte Reisepässe, Kinderreisepässe oder vorläufige Reisepässe müssen im Zuge der Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses abgegeben bzw. entwertet werden.
Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren ist kein gesondertes Dokument vorgesehen. Die Ausstellung eines amtlichen Lichtbilddokumentes sollte daher vom Verwendungszweck (z.B. Reiseziel) abhängig gemacht werden.
In einigen Ländern reicht der Kinderreisepass für die Einreise nicht aus. Beachten Sie daher die Hinweise Ihres Reiseveranstalters bzw. die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres jeweiligen Reiselandes auf der Internetseite des „Auswärtigen Amtes“.
Folgende Gebühren fallen an:
Ausstellung des Kinderreisepasses (Gültigkeit 1 Jahr)
13,00 €
Verlängerung des Kinderreisepasses um ein weiteres Jahr
6,00 € (bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres)
Aktualisierung des Kinderreisepasses
6,00 € (nur innerhalb der Gültigkeit)