Wie bereits in der Hammersbacher Straße erfolgreich umgesetzt, sollte auch die Hauptstraße sicherer und besser für Radfahrer nutzbar gestaltet werden.
Mit dem Ausbau der Hauptstraße im Jahr 2012 konnte das Land Hessen als verantwortlicher für die Hauptstraße (L 3268) davon überzeugt werden, dass es für Radfahrer die richtige Lösung darstellt, diese Angebotsstreifen aufzumarkieren, ohne dass dies für den KFZ–Verkehr zu Behinderungen führt. Es ist zu beobachten, dass die Angebotsstreifen gut angenommen werden und positive Resonanzen von Radlern beweisen dies.
Da im Jahr 2013 eine neue Straßenverkehrsordnung (StVo) in Kraft tritt, müssen diese Angebotsstreifen auch nicht mehr durch zusätzliches Halteverbot-Schilder geschüzt werden. Vielmehr werden die Angebotsstreifen wie übliche Radwege unter ein obligatorisches Halteverbot gestellt. Bestehende Schilder werden folglich auch demontiert. Wir möchten auch auf diesem Wege alle Autofahrer bitten, dies zu beachten. Die Ordnungskräfte werden Verstöße dahingehen ahnden.