Im deutschen Recht wird die Abstammung durch die Vorschriften der §§ 1592 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Die Vaterschaftsanerkennung ist öffentlich zu beurkunden (z.B. beim Jugendamt, Standesamt, Notar) und sie ist auch schon vor der Geburt zulässig.
Wer ist Mutter, wer ist Vater eines Kindes?
Mutterschaft
Mutter eines Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat (§ 1591 BGB).
Eine besondere Anerkennung der Mutterschaft ist im deutschen Recht nicht gegeben.
Das Heimatrecht eines Elternteils kann eine solche Erklärung jedoch vorsehen (z.B. Italien, Frankreich).
(Modalitäten siehe Vaterschaftsanerkennung)
Vaterschaft
Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der mit der Mutter verheiratet ist;
2. der Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist
Benötigte Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass der Eltern
• Geburtsurkunde der Eltern
• Geburtsurkunde des Kindes, wenn es bereits beurkundet ist
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Wenn z.B. ein Elternteil noch minderjährig ist, müssen auch die Sorgeberechtigten zustimmen.
Gerne informieren wir Sie über Ihren individuellen Einzelfall.
Kosten
Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.
32 € für die Vereidigung eines Dolmetschers (wenn die Eltern nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen)
Öffnungszeiten Rathaus
Montag bis Freitag
8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich
15.00 Uhr - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Tel : 06181 - 975-0
Fax: 06181 - 975-204
Email: info(at)bruchkoebel.de
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag und Mittwoch
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr bis 16:00 Uhr (durchgehend)
Donnerstag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
07:00 Uhr bis 12:00 Uhr