Sollen Bauarbeiten im öffentlichen Straßenraum durchgeführt werden und Sperrungen erforderlich werden, haben die ausführenden Bauunternehmen rechtzeitig – mindestens zwei Wochen vor Baubeginn – bei der Straßenverkehrsbehörde die verkehrsrechtliche Anordnung nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beantragen.
Antragsstellung
Der formlose, schriftliche Antrag sollte Angaben über folgende Punkte enthalten
• Ort und Dauer der Maßnahme
• Umfang der Maßnahme (z. B. Gehweg, Fahrbahn, Vollsperrung)
• Einen Absperrplan gemäß den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach dem Umfang sowie der Dauer der Straßensperrung und betragen 10,23 – 81,81 €.
Öffnungszeiten Rathaus
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Donnerstag zusätzlich
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und nach Vereinbarung
Tel : 06181 - 975-0
Fax: 06181 - 975-204
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Öffnungszeiten Bürgerbüro
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Dienstag
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Donnerstag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
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