Die Hundesteuer wird durch Satzung der Stadt Bruchköbel, basierend auf der Rechtsgrundlage der §§ 5 und 51 Hessische Gemeindeordnung (HGO) und der §§ 1,2 und 7 Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) geregelt.
Die derzeit gültige Hundesteuersatzung ist vom 01.01.2003.
Wissenswertes:
Aktuelle Hundesteuersätze
Steuer für gefährliche Hunde
Anschaffung
Zuzug
Wegzug
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