Nur an Silvester ist es für jedermann erlaubt, Feuerwerke abzubrennen. Darüber hinaus kann für besondere Anlässe wie z. B. runde Geburtstage, Hochzeiten eine Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen von Feuerwerken erteilt werden.
Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist ein formloser, schriftlicher Antrag erforderlich mit Angaben zu
• Der für das Feuerwerk verantwortlichen Person
• Dem geplanten Zeitpunkt zum Abbrennen des Feuerwerks
• Der Örtlichkeit, an der das Feuerwerk abgebrannt werden soll
Gebühren
Die Gebühr beträgt 15,34 €.
Öffnungszeiten Rathaus
Montag bis Freitag
8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich
15.00 Uhr - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Tel : 06181 - 975-0
Fax: 06181 - 975-204
Email: info(at)bruchkoebel.de
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag und Mittwoch
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr bis 16:00 Uhr (durchgehend)
Donnerstag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
07:00 Uhr bis 12:00 Uhr