Für die Beurkundung eines neugeborenen Kindes im Inland ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde (z.B. Geburt im Klinikum Hanau – Standesamt Hanau).
Ist die Geburt nicht in einem Krankenhaus erfolgt, so sind die Eltern oder jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war verpflichtet, innerhalb einer Woche die Geburt des Kindes dem Standesamt anzuzeigen.
Benötigte Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass der Eltern
• Aufenthaltstitel von ausländischen Eltern
• schriftliche Erklärung der Eltern über Vor- und Familiennamen des Kindes (erhältlich bei der Hebamme)
Zusätzlich von verheirateten Eltern:
• Geburtsurkunde von Vater und Mutter
• aktuelle Eheurkunde als Nachweis über die Eheschließung
Zusätzlich von nicht verheirateten Eltern:
• Geburtsurkunde von Mutter und Vater
• Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung (wenn bereits vorhanden)
• wenn die Mutter verheiratet ist, die aktuelle Eheurkunde
Hinweis
Ausländische Urkunden benötigen eine deutsche Übersetzung!
Ausländische Scheidungsurteile müssen teilweise erst für den deutschen Rechtsbereich anerkannt werden.
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Informationen erhalten Sie im Standesamt.
Kosten
Die Geburtsbeurkundung ist gebührenfrei.
Gebührenfreie Bescheinigungen werden für
• die Beantragung des Kindergeldes
• die Beantragung des Elterngeldes
• zur Beantragung der Mutterschaftshilfe
• die Taufe
ausgestellt.
Die Ausstellung von Geburtsurkunden (z.B. für das Stammbuch) ist gebührenpflichtig.
11 € für die erste Ausfertigung einer Geburtsurkunde
5 € für die zweite und jede weitere Ausfertigung
Öffnungszeiten Rathaus
Montag bis Freitag
8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich
15.00 Uhr - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Tel : 06181 - 975-0
Fax: 06181 - 975-204
Email: info(at)bruchkoebel.de
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag und Mittwoch
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr bis 16:00 Uhr (durchgehend)
Donnerstag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
07:00 Uhr bis 12:00 Uhr