Die im Melderegister enthaltenen Daten wie Vor- und Familiennamen und Anschrift können grundsätzlich von jedem nachgefragt werden. Sie können jedoch eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen, wenn Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen drohen könnte. Die Auskunftssperre wird befristet eingetragen und kann danach erneut beantragt werden.
Eine Auskunftssperre können Sie schriftlich oder zur Niederschrift beim Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung Bruchköbel formlos beantragen. Evtl. Nachweise zur Glaubhaftmachung Ihrer Angaben (z. B. eine polizeiliche Strafanzeige) können Sie dem Antrag beifügen.
Des Weiteren können neben den Auskunftssperren auch sogenannte Übermittlungssperren persönlicher Daten zur Weitergabe an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, Presse (für Alters- und Ehejubiläen), Parteien und Wählergruppen, Adressbuchverlage, das Bundesamt für Wehrverwaltung sowie für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (§ 6 MRRG) und Internetauskünfte gesetzt werden. Der Antrag ist schriftlich beim Einwohnermeldeamt einzureichen.
Den entsprechenden Antrag erhalten Sie auf dieser Seite.
Gebühren
Die Eintragung einer Auskunftssperre ist gebührenfrei.
Diese Leistung wird angeboten vonÖffnungszeiten Rathaus
Montag bis Freitag
8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich
15.00 Uhr - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Tel : 06181 - 975-0
Fax: 06181 - 975-204
Email: info(at)bruchkoebel.de
Postadresse Rathaus Bruchköbel
Postfach 1355
63480 Bruchköbel
Öffnungszeiten Bürgerbüro
(Innerer Ring 1)
Montag und Mittwoch
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr bis 16:00 Uhr (durchgehend)
Donnerstag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
07:00 Uhr bis 12:00 Uhr