Kindertagespflege
Finanzierungsmöglichkeiten
Der Main-Kinzig-Kreis hat zum 01.07.2009 eine Satzung zur Finanzierung der Kindertagespflege verabschiedet:
Fördervoraussetzungen für diese Finanzierung sind:
- Die Kindertagespflegestelle ist durch eine aktuelle Pflegerlaubnis nach § 43 SGB VIII anerkannt.
- Diese Leistung ist für die Entwicklung und Förderung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten.
- Die Erziehungsberechtigten haben ihren Hauptwohnsitz im MKK und sind nachweislich Erwerbstätigkeit oder sind arbeitssuchend befinden sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, Schul- oder Hochschulausbildung oder erhalten Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinn des Sozialgesetzbuches, Zweiten Buch.