Ambulante Pflege / Soziale Dienste
Krankenversicherung
Häusliche Krankenpflege bedeutet in der Regel, dass ein Patient von einer examinierten Fachkraft zu Hause gepflegt wird. Kostenträger sind hier die Krankenkassen.
Um diese Leistungen zu erhalten muss man nicht pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung sein.
Behandlungspflege SGB V
Zahlreiche Erkrankungen können mit einer sogenannten (haus-)ärztlichen Verordnung Zuhause behandelt werden, so dass der Krankenhausaufenthalt verkürzt werden kann oder erst gar nicht notwendig wird.
Hierbei gibt es die Unterscheidung zwischen: