
Die Stadt Bruchköbel weist nochmals darauf hin, dass zu den bekannten Öffnungszeiten (siehe Abfallkalender) nur Abfälle in haushaltsüblichen Mengen angenommen werden können.
Abfälle, die die haushaltsübliche Menge überschreiten, können aus organisatorischen Gründen nicht angenommen werden. In diesen Fällen bittet die Stadtverwaltung die Deponie in Gelnhausen-Hailer (Tel. 0 60 51/ 969 545) in Anspruch zu nehmen.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen die örtliche Abfallberatung gerne zur Verfügung
(Tel.: 975-236 /-276)
Bruchköbel, den 22.04.2009
DER MAGISTRAT
der Stadt Bruchköbel
gez. Günter Maibach
Bürgermeister
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bruchköbel
Aufforderung der Berechtigten im Hinblick auf Fundsachen gemäß § 980 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Im Fundbüro der Stadt Bruchköbel wurden in der Zeit vom 15.11.2007 bis zum 31.08.2009 folgende Fundgegenstände abgegeben:
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Wer Eigentums- oder Besitzrechte geltend machen will, wird hiermit öffentlich aufgefordert, seinen Anspruch bis zum 07.05.2010 anzumelden.
Sollte dies bis zum o.a. Termin nicht geschehen, so verliert sie/er gemäß § 959 BGB das Eigentumsrecht an der betreffenden Fundsache.
Alle nicht abgeholten Fundsachen werden am Samstag, den 15. Mai 2010, ab 10:00 Uhr vor dem Bürgerhaus, Jahnstr. 3 in 63486 Bruchköbel versteigert.
Die zu versteigernden Fundsachen sind ab 9:30 Uhr zu besichtigen.
Der Magistrat
der Stadt Bruchköbel
gez. Günter Maibach
Bürgermeister
