
Die Mahnung ist eine Aufforderung an Schuldner, die es versäumt haben, binnen einer gesetzten Frist eine Forderungen (z. B. Grundbesitzabgaben, Kindertagesstättengebühren u. ä.) zu begleichen. Nach dem Fälligkeitstermin werden die Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und aufgrund § 240 Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge in Höhe von eins vom Hundert des auf volle 50 EURO nach unten abgerundeten Betrages berechnet.
Mahnstufen
Es gibt zwei Stufen der Mahnung, die erste Stufe ist die öffentliche Mahnung in der Zeitung (amtliche Bekanntmachung) und den Aushängen der Gemeinde. Für die öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich wiederholt, ist diese gem. § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungskostengesetz gebührenpflichtig. Wenn nach erfolgter persönlicher Mahnung die Forderung nicht beglichen wird, beginnt das Zwangsvollstreckungsverfahren. Für die Stadtkasse Bruchköbel vollstreckt die Vollstreckungsstelle des Main-Kinzig-Kreises (Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises, Kreiskasse als Vollstreckungsbehörde, Barbarossastraße 21, 63571 Gelnhausen).
Warum bekomme ich eine Mahnung?
Sie haben vergessen zu einem Fälligkeitstermin (z. B.: 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) Ihre Steuer zu zahlen. Daraufhin ergeht eine allgemeine öffentliche Mahnung im Hanauer Anzeiger und den Bekanntmachungskästen der Stadt Bruchköbel. Reagieren Sie auf diese öffentliche Mahnung nicht, kommt nach ca. 2 Wochen eine persönliche schriftliche Mahnung, die mit mindestens 6,00 EURO Mahngebühren und bei Beträgen über 50,00 EURO mit Säumniszuschlägen belastet ist. Sollten Sie auch diese persönliche Mahnung nicht beachtet haben, so müssen Sie mit einer Vollstreckungsandrohung der Vollstreckungsstelle des Main-Kinzig-Kreises rechnen. Ignorieren Sie auch diese, so wird Ihnen der Vollziehungsbeamte der Vollstreckungsstelle einen Besuch abstatten. Diese Vollstreckungsmaßnahmen sind mit sehr hohen Kosten für Sie verbunden.
Bei der Stadtkasse Bruchköbel ist man bemüht, den Zahlungsverkehr überwiegend durch Überweisungen abzuwickeln. Die Stadtkasse Bruchköbel verfügt über folgende Bankverbindungen:
Volksbank Raiffeisenbank Main-Kinzig e.G., BLZ 506 616 39, Kto.-Nr. 1955551
Sparkasse Hanau, BLZ 506 500 23, Kto.-Nr. 37000064
Postbank Frankfurt, BLZ 500 100 60, Kto.-Nr. 83214609
Raiffeisenbank Bruchköbel, BLZ 501 900 00, Kto.-Nr. 4101771259
Zahlungen an die Stadtkasse Bruchköbel
Wenn Sie Zahlungen an die Stadtkasse Bruchköbel zu leisten haben, geben Sie bitte im Verwendungszweck Ihrer Überweisung das Kassenzeichen an. Wünschen Sie eine gezielte Verbuchung, so vermerken Sie es auf dem Überweisungsbeleg.
Rückzahlungen
Alle Vereinbarungen über Rückzahlungen oder Verrechnungen müssen schriftlich unter Angabe der Kassenzeichen erfolgen, da hier eine Unterschrift zwingend notwendig ist.
Einzugsermächtigung
Eine immer fristgerechte Zahlung der Steuern, Abgaben und Gebühren können Sie sicherstellen, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier. Da wir hierzu Ihre Originalunterschrift benötigen, ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung telefonisch nicht möglich. Dies gilt auch für eine Kontoänderung.
