Wohnungsvermittlung (Sozialwohnungen, Kommunale Wohnungsvermittlungsstelle im Amt für Wohnungswesen)
Hier werden Wohnungssuchende für Sozialwohnungen vorgemerkt, betreut und an Wohnungsbau-gesellschaften vermittelt. Berechtigt sind Alleinstehende und Familien, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt.