
Eine amtlich beglaubigte Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie persönlich unter Vorlage der Ausweispapiere vor dem Sachbearbeiter vollzogen wird.
Gebühr: pro Beglaubigung 6,00 Euro
Ausnahme: öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften: hierfür ist das Ortsgericht oder ein Notar zuständig.
