Beglaubigung von Unterschriften

Eine amtlich beglaubigte Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie persönlich unter Vorlage der Ausweispapiere vor dem Sachbearbeiter vollzogen wird.

Gebühr: pro Beglaubigung 6,00 Euro

Ausnahme: öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften: hierfür ist das Ortsgericht oder ein Notar zuständig.

Stadt Bruchköbel