
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltsausfallleistung nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern hat ein Kind, wenn es
Anträge können bei der hiesigen Sozialverwaltung gestellt werden.
Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist das Jugendamt
(Unterhaltsvorschuss) des Main-Kinzig-Kreises, Telefon (06051/85-14512) Die Anschrift lautet:
Main-Kinzig-Kreis
Jugendamt/Unterhaltsvorschusskasse
Barbarossastraße 24
63571 Gelnhausen
