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Unterhaltsvorschuss

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltsausfallleistung nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern hat ein Kind, wenn es

  • in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und
  • hier bei einem allein erziehenden Elternteil lebt und
  • von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des maßgeblichen Regelbetrages nach der Regelbetragverordnung erhält und
  • das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Beantragung des Unterhaltsvorschuss

Anträge können bei der hiesigen Sozialverwaltung gestellt werden.

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist das Jugendamt

(Unterhaltsvorschuss) des Main-Kinzig-Kreises, Telefon (06051/85-14512) Die Anschrift lautet:

Main-Kinzig-Kreis

Jugendamt/Unterhaltsvorschusskasse

Barbarossastraße 24

63571 Gelnhausen

Stadt Bruchköbel