Führerscheine aus EU-Mitgliedstaaten sowie aus Norwegen, Island und Liechtenstein sind in Deutschland unbefristet gültig, müssen also nicht mehr umgetauscht werden. Ausnahmen gelten für Führerscheine, die noch keine 2 Jahre alt sind bzw. bei ausländischen Bus- und Lkw-Führerscheinen.
Führerscheine aus anderen Staaten berechtigen für 6 Monate zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet. Um lückenlos Kraftfahrzeuge führen zu können, sollte die Umschreibung rechtzeitig vor Ablauf der Frist beantragt werden (Bearbeitungszeit ca. 8 Wochen!).
Eine Umschreibung ohne Prüfung ist für Führerscheine aus sog. Privilegiertenstaaten (siehe unter Weitere Informationen) möglich, sofern seit der Einreise noch keine 3 Jahre verstrichen sind.
Darüber hinaus werden Pkw-Führerscheine aus folgenden US-Bundesstaaten unter Ablegung einer theoretischen Prüfung umgeschrieben: Columbia, Connecticut, Florida, Idaho, Mississippi, Missouri, Nebraska, North Carolina, Oregon, Tennessee. Die Ablegung einer theoretischen Prüfung ist ebenso nötig für FührerscheininhaberInnen aus Litauen.
Eine Umschreibung unter Ablegung einer praktischen Prüfung erfolgt bei Taiwan.
Ausländische Führerscheine aus allen übrigen Staaten können nur nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung umgeschrieben werden. Das Gleiche gilt bei Umschreibungen von Führerscheinen aus Priviligiertenstaaten, wenn zwischen erstem Grenzübertritt und Antragstellung mehr als 3 Jahre verstrichen sind. |