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Umtausch ausländischer Führerschein

 

Führerscheine aus EU-Mitgliedstaaten sowie aus Norwegen, Island und Liechtenstein sind in Deutschland unbefristet gültig, müssen also nicht mehr umgetauscht werden. Ausnahmen gelten für Führerscheine, die noch keine 2 Jahre alt sind bzw. bei ausländischen Bus- und Lkw-Führerscheinen.

Führerscheine aus anderen Staaten berechtigen für 6 Monate zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet. Um lückenlos Kraftfahrzeuge führen zu können, sollte die Umschreibung rechtzeitig vor Ablauf der Frist beantragt werden (Bearbeitungszeit ca. 8 Wochen!).

Eine Umschreibung ohne Prüfung ist für Führerscheine aus sog. Privilegiertenstaaten (siehe unter Weitere Informationen) möglich, sofern seit der Einreise noch keine 3 Jahre verstrichen sind.

Darüber hinaus werden Pkw-Führerscheine aus folgenden US-Bundesstaaten unter Ablegung einer theoretischen Prüfung umgeschrieben: Columbia, Connecticut, Florida, Idaho, Mississippi, Missouri, Nebraska, North Carolina, Oregon, Tennessee. Die Ablegung einer theoretischen Prüfung ist ebenso nötig für FührerscheininhaberInnen aus Litauen.

Eine Umschreibung unter Ablegung einer praktischen Prüfung erfolgt bei Taiwan.

Ausländische Führerscheine aus allen übrigen Staaten können nur nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung umgeschrieben werden. Das Gleiche gilt bei Umschreibungen von Führerscheinen aus Priviligiertenstaaten, wenn zwischen erstem Grenzübertritt und Antragstellung mehr als 3 Jahre verstrichen sind.

 

 

 


Benötigte Unterlagen:   

 

  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung): Bei Ausländern: gültige Aufenthaltsgenehmigung,
  • Original und Kopie des ausländischen Führerscheins,
  • Übersetzung eines staatlich anerkannten Dolmetschers, eines deutschen Automobilclubs oder der ausländischen Vertretung (Konsulat, Botschaft) in Deutschland,
  • Passbild (35x45 mm) ohne Kopfbedeckung,
  • Wenn eine Teilprüfung abgelegt werden muss: Fahrschulantrag "Umschreibung",
  • Bei Umschreibung für über 50-jährige Lkw-FahrerInnen: Allgemeinmedizinisches Gutachten und ärztliches Gutachten über das Sehvermögen, siehe unter Weitere Informationen: Arztliste A,
  • bei Umschreibung von Busführerscheinen: Allgemeinmedizinisches Gutachten einschließlich Leistungsbegutachtung und ärztliches Gutachten über das Sehvermögen, siehe unter Weitere Informationen: Arztliste B.

Für eine Umschreibung mit theoretischer und praktischer Prüfung sind zusätzlich vorzulegen: Sehtest (für Pkw und Motorrad), Kursbescheinigung "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (bei Pkw und Motorrad) bzw. "Erste Hilfe" (bei Lkw und Bus), Fahrschulantrag "Umschreibung".


Kosten:   


Die Verwaltungsgebühr beträgt bis zu € 50,30.

 


Zuständige Stellen:              Anzeige mit Adresse
Führerscheinstelle


Weitere Informationen:

Führerschein - Arztliste A

Führerschein - Arztliste B

Führerschein - Privilegiertenstaaten

 

Formular über die Erstellung eines allgemeinmedizinischen Gutachtens gemäß Anlage 5 Nr. 1 FeV (application/pdf 14.1 KB)
Formular über die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens über das Sehvermögen gemäß Anlage 6 Nr. 2.1 FeV (application/pdf 24.5 KB)


zur Lebenssituation Rund um das Auto, Umzug

 

 

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