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Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung:

Hess. Straßengesetz (§ 10 Abs. 5) vom 09.10. 1962 i.d.F. vom 17. 12. 1998
Hess. Kommunalabgabengesetz (§ 10) vom 17. 12. 1998
Straßenreinigungssatzung der Stadt Frankfurt am Main vom 06. 03. 1992 i.d.F.
vom 19. 03. 2002

Bemessungsgrundlage

Reinigungsfläche aller Straßen, durch die das Grundstück erschlossen ist.
Die Reinigungsfläche errechnet sich durch Vervielfachung der Grundstücksfrontlänge
mit der halben Straßenbreite (maximal 13 m). Hinterlieger- und Teilhinterliegergrundstücke werden dabei so behandelt, als würden sie mit ihrer vollen Grundstücksfront an die Straße angrenzen.

Der maßgebende Gebührensatz richtet sich nach der Anzahl der wöchentlichen
Reinigungen, die durch entsprechende Klassifizierung der Straßen in dem zur Satzung
gehörenden Straßenverzeichnis festgelegt sind.

Für Straßen mit einmal wöchentlicher Reinigung (Reinigungsklasse I) beträgt der Gebührensatz
seit 01. 01. 2002 jährlich 1,87 € je qm Reinigungsfläche. Wird eine Straße mehr
als einmal wöchentlich gereinigt, so vervielfacht sich der Gebührensatz entsprechend.

für Reinigungsklasse II

2x wöchentlich

3,74 €

für Reinigungsklasse III

5x wöchentlich

9,35 €

für Reinigungsklasse IV

10x wöchentlich

18,70 €

für Reinigungsklasse V

2x wöchentlich + 1x Wochenende

5,61 €

für Reinigungsklasse VI

5x wöchentlich + 1x Wochenende

11,22 €

 

 

 

 

 

 

 


Zuständige Stellen:              Anzeige mit Adresse
Kassen- und Steueramt


Weitere Informationen:

Abfallgebühren

Grundsteuer

Kanalanschlussbeitrag

 

Straßenreinigungssatzung (application/pdf 703.3 KB)

 

 

 

Stadt Bruchköbel