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Beurkundung eines Sterbefalles

Jeder Sterbefall im Inland muß von dem zuständigen Standesbeamten beurkundet werden (Beurkundungspflicht). Für eine Sterbefallbeurkundung ist grundsätzlich der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk (Stadt, Gemeinde) der Tod eingetreten ist. Auf Wohnort und Staatsangehörigkeit kommt es also nicht an.

Der Sterbefall ist spätestens an dem, dem Todestag folgenden Werktag dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen. Ist dies ein Samstag, so muß die Anzeige an dem darauf folgenden Werktag erstattet werden.

Sollten Sie bei einem Sterbefall ein Bestattungsinstitut beauftragen, müssen Sie sich nicht um die amtlichen Dinge in Zusammenhang mit der Beurkundung und der Beisetzung kümmern, denn das erledigt die Pietät für Sie.

Wenn Sie kein Bestattungsinstitut beauftragen wollen, wenden Sie sich bitte mit den persönlichen Unterlagen des Verstorbenen (z. B. Ausweispapiere, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Stammbuch, Scheidungsurteil, - evtl. mit beglaubigten Übersetzungen-) und dem vom Arzt ausgestellten Todesschein an das zuständige Standesamt.

Stadt Bruchköbel