Spielapparatesteuer

Die Stadt Bruchköbel erhebt eine Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Bruchköbel.

Der Steuer unterliegen:

a) die Benutzung von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten, soweit sie öffentlich zugänglich sind,

b) das Spielen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen um Geld oder Sachwerte.

 

Die Bemessungsgrundlage richtet sich

zu a) nach der elektronisch gezählten Bruttokasse (Bruttokasse ist die elektronisch gezählte Kasse zuzüglich Röhrenentnahme abzüglich Röhrenauffüllung, Falschgeld und  Fehlgeld)

zu b) nach der Gesamtfläche der dem Spielbetrieb dienenden Räume.

 

 

Die Steuer beträgt:

für Apparate mit Gewinnmöglichkeit

in Gaststätten 13 v.H. der Bruttokasse, höchstens 70,00 Euro,

in Spielhallen 13 v.H. der Bruttokasse, höchstens 140,00 Euro.

 

für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit

in Gaststätten 7 v.H. der Bruttokasse, höchstens 22,00 Euro,

in Spielhallen 7 v.H. der Bruttokasse, höchstens 48,00 Euro.

 

je angefangenen Kalendermonate und Apparat.

Für Spiele um Geld oder Sachwerte in Spielcasinos oder ähnlichen Einrichtungen werden je angefangenen Quadratmeter und Kalendermonat 28,00 Euro erhoben.

Die Anzeigepflicht über die Anzahl der aufgestellten Apparaten erfolgt mittels Steuererklärung. Der Steuerschuldner ist verpflichtet die Steuer selbst zu errechnen und bis zum 15. Tage nach Ablauf eines Kalendervierteljahres einzureichen sowie die errechnete Steuer an die Stadtkasse zu entrichten.

 

Stadt Bruchköbel