Sie sind hierbruchkoebel.deWegweiserStraßenverkehrsbehördeSperrung von öffentlichen Straßen

Sollen Bauarbeiten im öffentlichen Straßenraum durchgeführt oder Sperrungen erforderlich werden, haben die beauftragten Bauunternehmen bei der Straßenverkehrsbehörde rechtzeitig, in der Regel zwei Wochen vor dem Einrichten der Baustelle, die verkehrsbehördliche Anordnung gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuholen.

Folgende Punkte sind für den Antrag wichtig:

  • Ort und Beginn der Maßnahme
  • Lage innerorts oder ausserorts
  • sind Gehweg, Radweg, Fahrbahn und/oder Seitenstreifen betroffen
  • Umfang der Maßnahme - geringgfügige-, halbseitige- oder Vollsperrung
  • Regelpläne gemäß RSA oder Verkehrszeichenpläne sind beizufügen

Für die Maßnahmen sind die Bestimmungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zu beachten.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Verkehrsbehörde, Herrn Willhardt, 06181/975-293.

Stadt Bruchköbel