
Sollen Bauarbeiten im öffentlichen Straßenraum durchgeführt oder Sperrungen erforderlich werden, haben die beauftragten Bauunternehmen bei der Straßenverkehrsbehörde rechtzeitig, in der Regel zwei Wochen vor dem Einrichten der Baustelle, die verkehrsbehördliche Anordnung gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuholen.
Folgende Punkte sind für den Antrag wichtig:
Für die Maßnahmen sind die Bestimmungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zu beachten.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Verkehrsbehörde, Herrn Willhardt, 06181/975-293.
