
Das Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld wird im Sozialgesetzbuch II und XII (SGB II/ SGB XII) geregelt. Es umfasst die Sicherung des Lebensunterhalt, Krankenhilfe und Hilfe zur Pflege. Die Sozialverwaltung gibt entsprechende Antragsformulare aus und nimmt sie zur Weiterleitung an das Sozialamt des Main-Kinzig-Kreises entgegen.
Aufgabe des Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld ist es, demLeistungsempfänger die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das derWürde eines Menschen entspricht. Die so genannte Transferleistung sollihn soweit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben. Hierbeimuss er nach seinen Kräften mitwirken.
Wenn Sie Arbeitslosengeld II/Sozialgeld beantragen möchten, benötigen wir zumindest folgendeUnterlagen:
