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Was benötige ich für die Beantragung eines BPA und ab wann bekomme ich diesen?

  • Ausweispflichtig sind alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • Personalausweise die vor Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt werden, setzten das Einverständins beider Eltern voraus. Die Einverständniserklärung ist der Passbehörde bei Beantragung des Ausweises in schriftlicher Form vorzulegen.

 

 Für die Beantragung benötigen Sie:

  1. Ihre Geburtsurkunde bzw. bei verheirateten Paaren die Heiratsurkunde (Falls der alte Ausweis nicht durch das Passamt Bruchköbel ausgestellt worden ist)
  2. Lichtbild nach den biometrischen Richtlinien
  3. Die Gebühr beträgt ab dem 01.11.2010 für Bürger ab 24 Jahren 28,80 € bzw. für Bürger unter 24 Jahren 22,80 €

 

Ausweisverlängerungen sind leider nicht möglich. Ausweispapiere müssen nach Ablauf der Gültigkeit prinzipiell vom Ausweisbewerber persönlich beantragt werden.

 

Weitere Gebühren die ab dem 01.11.2010 bzgl. des neuen Personalausweises anfallen:

Änderung der Geheimnummer 6,00 €

Nachträgliches Einschalten eID 6,00 €

Entsperrung der Online-Ausweisfunktion 6,00 €

 


Bei Fragen ist das Team des Einwohnermelde-/Passamtes selbstverständlich gern zur Beratung telefonisch oder per E-Mail für sie da.

 

Weitere Informationen unter: www.personalausweisportal.de

Stadt Bruchköbel