Erklärung zu den einzelnen Pflegestufen

Stufen der Pflegebedürftigkeit

Die Eingruppierung in eine bestimmte Pflegestufe richtet sich nachfolgenden Kriterien: Wie oft benötigt jemand täglich Hilfe beiTätigkeiten der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität)?


Wie oft wöchentlich wird Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt?

Wie hoch ist der durchschnittliche tägliche Zeitaufwand, den einFamilienangehöriger oder eine andere, nicht als Pflegekraft ausgebildete Person, für Hilfestellungen im Bereich derGrundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) und der hauswirtschaftlichenVersorgung benötigt?

Wie viel Zeit davon entfällt im täglichen Durchschnitt auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität)?



Wer gilt als pflegebedürftig?

Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung mimdestens sechs Monate lang nicht in der Lagesind, die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen Lebensauszuführen.

 

Solche regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten sind:

  • im Bereich der Mobilität das Aufstehen und Zubettgehen, das An- und Auskleiden, das Stehen, Gehen und Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung für Tätigkeiten, die für die Aufrechterhaltung der Lebensführung zu Hause erforderlich sind.
  • im Bereich der Ernährung die mundgerechte Zubereitung und der Verzehr von Nahrung.
  • im Bereich der Körperpflege das Waschen, Duschen, Baden, Kämmen und Rasieren, die Zahnpflege sowie die Darm-und Blasenentleerung.
  • im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung das Einkaufen, Kochen, Spülen, Heizen, die Wohnungsreinigung sowie das Wechseln und Waschen der Kleidung.

 

Um dem unterschiedlichen Grad der Pflegebdürftigkeit gerecht zu werden, wird sie in drei Pflegestufen unterteilt. Ob und in welcherStufe Pflegebedürftigkeit vorliegt, entscheidet diePflegekasse aufgrund eines Gutachtens, das Ärzte oder Pflegkräfte des MedizinischenDienstes der Krankenkassen (MDK) in der Wohnung desmöglicherweise Pflegebedürftigen bzw. an dessen ständigen Aufenthaltsorterstellen.

Stadt Bruchköbel