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Die Ordnungsbehörde der Stadt Bruchköbel ist allgemein zuständig für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, soweit keine anderen Behörden speziell zuständig sind (z.B. die hessische Polizei).

Ein breites Arbeitsgebiet ergibt sich für die Ordnungsbehörde im Straßenverkehr der Stadt Bruchköbel und bei den großen und kleinen Problemen des Miteinanders von Bürgern. Damit eng verbunden sind die Zuständigkeiten hinsichtlich Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (ruhender und fließender Verkehr) sowie Immissionsschutz (z.B. Lärmeinwirkungen).

Ebenfalls ist die Ordnungesbehörde zuständig für allgemeine Ordnungsaufgaben. Darin sind u.a. enthalten die städtische Hilfspolizei, die Hundehaltung (ausser Hundesteuer), feuerpolizeiliche Sondernutzungserlaubnisse (Abbrennen von Lagerfeuern, Verbrennen von Reisig, pyrotechnische Vorhaben), Fischereiangelegenheiten und gesundheitspolizeiliche Aufgaben (Privatwohnungen in hygienischer Hinsicht, öffentliche Flächen hinsichtlich Schädlingsbekämpfung). Unter die Zuständigkeit der Ordnungsbehörde fällt auch die Erteilung von Erlaubnissen zur Sammlung von Geld- bzw. Sachspenden, die Durchführung der Verfahren bei der Verleihung von Ehrenabzeichen sowie die Zuständigkeit bei Fällen der Obdachlosigkeit.

 

Stadt Bruchköbel