
Die als Wort-/Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 306 43 982-2/35 eingetragene Kombination von Logo und Slogan dient dem Auftritt der Stadt Bruchköbel im Innen- und Außenverhältnis. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen ausschließlich bei der Stadt Bruchköbel.
Damit ist die Verwendung des Logos durch die Stadt selbst und die städtischen Betriebe gemeint:
Briefe, Formulare, Broschüren, Plakate und sonstige Drucksachen, Internetauftritte, Fahrzeugpark, Fahnen, Transparente.
Außenverhältnis
1. Die Stadt Bruchköbel fördert die Verwendung der Wort-/Bildmarke durch Gewerbetreibende, Vereine, Organisationen und Private zum Zweck der Eigenwerbung vor dem Hintergrund der Identifikation mit der Stadt Bruchköbel und ihren Bürgern. Die Verwendung, nach vorheriger Anzeige, durch Vorlage eines Entwurfes oder eines Belegexemplares ist kostenlos. Die Stadt Bruchköbel behält sich vor, eine angezeigte Nutzung zu untersagen, wenn sie zwischen dem beabsichtigten Einsatz und den Zielen der Stadt einen Widerspruch sieht.
2. Sämtliche Vermarktungen der Wort-/Bildmarke für Wiedergabezwecke insbesondere bedruckter oder sonstiger mit dem Logo gestalteter Drucksachen, Werbeartikel oder Andenken-Artikel sind der Stadt Bruchköbel vorbehalten beziehungsweise dürfen nur mit dem vorherigen Einverständnis des Magistrates der Stadt Bruchköbel gegen eine entsprechende Nutzungsgebühr vorgenommen werden. Entsprechende Anträge sind an den Magistrat der Stadt Bruchköbel zu richten.
Gestalterische Voraussetzungen und Regeln für den Einsatz der Wort-/Bildmarke der Stadt Bruchköbel
Die Kombination von Bild- und Wortelement darf nur in den vorgegebenen Darstellungsformen erfolgen. Das Verhältnis von Höhe und Breite des Markenzeichens darf nicht verändert werden, ebenso nicht verändert werden darf das Verhältnis zwischen Bild und Schriftelementen.
Eine andere Schrift für den Slogan darf nicht verwendet werden.
Die Wort-/Bildmarke darf nur in den vorgegebenen Farbkonstellationen Verwendung finden: a) ROT, BLAU und SCHWARZ b) ROT und BLAU
Die mehrfarbigen Wiedergaben: a) ROT, BLAU und SCHWARZ und b) ROT und BLAU, wenn nur zwei Farben zur Verfügung stehen, dürfen nur auf weißem Hintergrund auf Lichtgrau, auf hellem Metall oder Glas stehen.
c) SCHWARZ und GRAU: Die Wiedergabe darf in Schwarz und Grau (aufgerastertes Schwarz) erfolgen, wenn nur eine Druckfarbe zur Verfügung steht. Die Wiedergabe erfordert in diesem Fall einen weißen Hintergrund oder alle hellen Pastelltöne.
Niemals darf das Logo vor einem Foto- oder Illustrationshintergrund sowie vor einem stark strukturierten Hintergrund stehen.
Die Stadt Bruchköbel stellt gegen Anmeldung Datenvorlagen zulässiger Wiedergabeformen zur Verfügung.
