Wie melde ich der Stadt Bruchköbel, wenn sich meine versiegelte Fläche verändert hat ?

Grundsätzlich ist zu sagen, dass Änderungen jederzeit gemeldet und angezeigt werden können. Es gibt keinen "Stichtag" an dem Änderungen bekannt gegeben werden müssen.

Wollen Sie nun Änderungen melden, so können Sie dies wie folgt tätigen:

1. Möglichkeit:

Sie senden uns den vorliegenden Flächenerfassungsbogen zu und zeichnen dort handschriftlich die entsprechenden Änderungen mit dem Grund ein.

2. Möglichkeit:

Sie schicken uns per E-Mail, Fax oder Post ein formfreies Schreiben mit folgenden Angaben :

  • Angabe des Aktenzeichen (z.B. BRU03_XXXX oder NIE03_XXXX, ...)
  • welche versiegelte Fläche abgeändert bzw. in welchen neuen Berechnungsfaktor (siehe Legende auf Flächenerfassungsbogen) diese abgeändert werden sollen
  • den Grund der Abänderung
  • Zeitpunkt der Neuberechnung (wann wurde die Änderung auf Ihrem Grundstück vollzogen)

Bitten beachten Sie, dass alle Einzeichnungen, die nachträglich eingetragen werden sollen, mit der entsprechenden Maßeinheit (m²) versehen werden, da die Einarbeitung maßstabsgetreu erfolgt.

Sind alle Änderungen eingetragen, so bekommen Sie umgehend den geänderten Flächenerfassungsbogen zugesadt.

Die daraus resultierende Änderung der versiegelten Fläche, wird den Kreiswerken Hanau (zur späteren Rechnungsstellung) seitens der Stadt Bruchköbel automatisch mitgeteilt.

Die Kreiswerke Hanau werden Ihnen somit auch einen geänderten Gebührenbescheid zusenden.

Um die Weiterleitung brauchen Sie sich nicht zu kümmern !!!

Bei weiteren Informationen sowie Fragen zum Thema "gesplittete Abwassergebühr" steht Ihnen der Sachbearbeiter Herr Stannek (Tel. 06181/ 975-236, Fax 06181/ 975-205 oder E-Mail: jstannek@bruchkoebel.de) gerne zur Verfügung.

Stadt Bruchköbel