
Dann beachten Sie bitte:
Die Stadtbibliothek hat den Auftrag, aktuelle Medien anzubieten, die professionell und bedarfsorientiert ausgewählt werden. Deshalb kann nicht in den Bestand genommen werden:
inhaltlich Überholtes
äußerlich Verschlissenes (z. B. verstaubt oder vergilbt)
mit Eintragungen Versehenes
Schulbücher und Sachliteratur, deren Erscheinungsjahr länger als zwei Jahre zurückliegt
Ihre Schenkung kann nur ohne Auflagen übernommen werden, d. h. die Stadtbibliothek behält sich vor, das Medium/die Medien in ihren Bestand aufzunehmen bzw. zu verkaufen. Im letztgenannten Fall kommt der Erlös dem Medienetat der Stadtbibliothek zugute.
Im Interesse unserer Kundinnen und Kunden bitten wir um Ihr Verständnis.
