
Die Antragstellung für den Erhalt einer Lohnsteuerkarte kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen, Ersatzlohnsteuerkarten werden nur nach persönlichem Antrag erstellt. Lohnsteuerkarten werden gebührenfrei erstellt, die Gebühr für eine Ersatzlohnsteuerkarte beträgt 2,56 EUR.
Sind Sie erst vor kurzem zugezogen, informieren sie sich beim Einwohnermeldeamt, ob gegebenenfalls für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte noch die Behörde ihres bisherigen Wohnortes zuständig ist. Stichtag für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte des laufenden Jahres ist die Stadt oder Gemeinde, in welcher Sie am 20. September des Vorjahres mit Hauptwohnsitz gemeldet waren!
Bei Ehegatten, die nicht getrenntlebend sind, jedoch keinen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben, ist die Stadt/Gemeinde zuständig, in welcher der ältere Ehegatte seinen Hauptwohnsitz hat. Das selbe gilt auch für Änderungen, die auf den Steuerkarten vorgenommen werden sollen.
Sind bei Ihnen lohnsteuerrelevante Änderungen in den persönlichen
Verhältnissen eingetreten (z. B. durch Heirat, Geburt eines Kindes oder Änderung der Religion), nimmt die Lohnsteuerstelle der Stadt Bruchköbel die Änderung ihrer Lohnsteuerkarte vor. Auch eine Steuerklassenänderung der Klassen IV / IV bzw. III / V nimmt die hiesige Lohnsteuerstelle vor. Der Wechsel der Steuerklassen ist ab Beginn des Folgemonats der Antragstellung wirksam. Neben Ihrer Lohnsteuerkarte (bei allen Änderungen, die das Ehepaar betreffen, bitte auch die Karte Ihres Ehegatten!) bringen sie bitte auch den Nachweis über die eingetretene Änderung mit, wie z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde ihres Kindes, Kirchenaustritts- bzw. Eintrittserklärung.
Bei Verlust Ihrer Steuerkarte des laufenden Kalenderjahres kann Ihnen eine Ersatz-Lohnsteuerkarte mit den selben Eintragungen ausgestellt werden. Hierfür ist es jedoch notwendig, dass Sie bei uns eine Verlusterklärung unterschreiben. Ihre Ersatzlohnsteuerkarte kostet 2,56 EUR. Sollten Sie aus beruflichen Gründen nicht zu den Sprechstunden erscheinen können, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir werden sicherlich eine Lösung finden.
Lohnsteuerkarten aus vergangenen Jahren können wir leider nicht mehr ausstellen, jedoch erhalten Sie hier einen Vordruck, der von Ihrem Arbeitgeber auszufüllen ist und vom Finanzamt anerkannt wird.
Sobald Ihr Kind 18 Jahre alt ist, wird es automatisch nicht mehr auf der folgenden Lohnsteuerkarte bescheinigt. Sollte Ihr Kind jedoch noch zur Schule gehen oder sich in Ausbildung oder im Studium befinden, erfolgt der Wieder-Eintrag über das zuständige Finanzamt. Sie müssen dort als Nachweis eine Schulbescheinigung bzw. die Studien-bescheinigung oder die Kopie des Lehrvertrages vorlegen und einen Antrag stellen. Diesen Antrag (Antrag auf Lohnsteuerermäßigung) erhalten Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt.
Sollte auf Ihrer Steuerkarte ein Körperbehindertenfreibetrag eingetragen oder geändert werden bzw. zu berichtigen sein, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt.
Sollten Sie Ihre Steuerkarte nicht mehr benötigen, geben Sie diese bitte bei Ihrem Einwohnermeldeamt ab.
Dr. Achim Wächtler
Leitung
Tel.: 06181 - 975222
Fax : 06181 - 975203
Einwohnermeldeamt / Passamt
Zi. / Etage: 34 / OG
Andrea Feodora
Sachbearbeiterin
Tel.: 06181 - 975296
Fax : 06181 - 975203
Einwohnermeldeamt / Passamt
Zi. / Etage: 2 / EG
Petra Temelkoski
Sachbearbeiterin
Tel.: 06181 - 975292
Fax : 06181 - 975203
Einwohnermeldeamt / Passamt
Zi. / Etage: 2 / EG
Melanie Stannek
Sachbearbeiterin
Tel.: 06181 - 975227
Fax : 06181 - 975203
Einwohnermeldeamt / Passamt
Zi. / Etage: 1 / EG
Christopher Kautz
Sachbearbeiter
Tel.: 06181 - 975228
Fax : 06181 - 975203
Einwohnermeldeamt / Passamt
Zi. / Etage: 1 / EG
