
Zur Erleichterung seiner Aufgaben kann der Magistrat Kommissionen bilden. Diese bestehen aus Mitgliedern des Magistrates und der Stadtverordnetenversammlung sowie, nach dem Ermessen des Magistrates, aus sachkundigen Einwohnern. Den Vorsitz führt der Bürgermeister oder ein von ihm bestimmter Beigeordneter. Den Kommissionen können dauernde Aufgaben (Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche) oder auch vorübergehende Aufträge übertragen werden.
