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Wann beantrage ich einen Kinderreisepass und was benötige ich dazu?

Kinderreisepässe können ab Geburt eines Kindes auf Antrag ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt i.d.R. 6 bzw. 10 Jahre. Sie endet spätestens mit Ablauf des 12. Lebensjahres. Danach kann entweder ein Reisepass oder eventuell ein Personalausweis ausgestellt werden.

Ein Kinderreisepass wird immer benötigt, sobald man ins Ausland verreisen möchte, unabhängig davon ob es EU- Gebiet ist oder nicht. Für USA sind Reisepässe nach den biometrischen Richtlinien erforderlich. (auch für Kleinkinder)

Es wird benötigt:

  1. biometrische Lichtbilder neueren Datums (heller Hintergrund)
  2. Die Einverstädniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder den Sorgerechtsbeschluss (Vorlage erforderlich)
  3. Geburtsurkunde
  4. Die Gebühr von 13 € für den Kinderreisepass oder 37,50 € für den biometrischen Reisepass

Sollten Sie weitere Fragen zum ThemaAusweise und Pässe haben, so steht Ihnen das Team desEinwohnermelde-/Passamtes jederzeit telefonisch oder per E-Mail zurVerfügung.

 

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