Kfz-Zulassung


Bitte wählen Sie die unten aufgeführte, jeweils gewünschte Zulassungsart. Dort erhalten Sie weitere Informationen zu vorzulegenden Unterlagen und Gebühren.

Für Wunschkennzeichen bieten wir Ihnen als besonderen Service die Möglichkeit einer Online-Reservierung (siehe unter Weitere Informationen). Für diesen Service ist eine Reservierung des Kennzeichens im Zulassungsverfahren notwendig, für die eine Zusatzgebühr von € 2,60 nach dem bundeseinheitlich vorgeschriebenen Tatbestandskatalog zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Geb.-Nr. 230) zwingend vorgeschrieben ist.

Ab dem 01.04.2003 wird aufgrund einer Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) nur noch die Versicherungsbestätigung nach neuem Muster akzeptiert! Dies gilt für alle Zulassungsvorgänge, in denen bisher eine Versicherungsdoppelkarte erforderlich war.

Achtung: Ab dem 01. Januar 2004 gilt in Hessen neues Kraftfahrzeugsteuerrecht:

* Von diesem Zeitpunkt an erfolgt die Zulassung eines Fahrzeuges nur noch, wenn d. Kfz-Halter/in eine Bankeinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer von einem eigenen Bankkonto erteilt. Wird die Einzugsermächtigung ausnahmsweise von einer/einem anderen Kontoinhaber/in erteilt, muss diese auch von dem/der tatsächlichen Kontoinhaber/in unterzeichnet werden.

* In einigen ausgesuchten Zulassungsbezirken, so auch in Frankfurt a.M., kann ein Fahrzeug nur dann zugelassen werden, wenn d. Kfz-Halter/in bei den hessischen Finanzämtern keine Kfz-Steuerrückstände oder Rückstände von diesbezüglichen steuerlichen Nebenleistungen (z.B. Säumniszuschläge) hat. Werden Rückstände festgestellt, ist deren Begleichung und zusätzlich die Zahlung der Steuer für das erste Jahr der Zulassung vor Ort erforderlich. Die Rückstandsbegleichung und die Vorauszahlung ist nur in bar oder per EC-Zahlung mit persönlicher Geheimnummer (PIN) möglich.

Bei einer Zulassung durch Bevollmächtigte ist zusätzlich folgendes zu beachten:

* D. Bevollmächtigte muss eine von d. zukünftigen Halter/in persönlich unterschriebene Vollmacht einschließlich der Bankeinzugsermächtigung vorlegen.

* Gleichzeitig ist eine Einverständniserklärung vorzulegen, nach der der bevollmächtigten Person etwaige ausstehende Kfz-Steuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen. Sowohl für die Einzugsermächtigung als auch die Vollmacht verwenden Sie bitte die unter "Weitere Informationen" aufgeführten Vordrucke (Kfz-Steuer-Vollmacht und Kfz-Steuer-Einzugsermächtigung; zum Aufruf ist der Adobe Acrobat Reader erforderlich).

 

 

Stadt Bruchköbel