
Kinderreisepässe können ab Geburt eines Kindes auf Antrag ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt i.d.R. 6 bzw. 10 Jahre. Sie endet spätestens mit Ablauf des 12. Lebensjahres. Danach kann entweder ein Reisepass oder eventuell ein Personalausweis ausgestellt werden.
Ein Kinderreisepass wird immer benötigt, sobald man ins Ausland verreisen möchte, unabhängig davon ob es EU- Gebiet ist oder nicht. Für USA sind Reisepässe nach den biometrischen Richtlinien erforderlich. (auch für Kleinkinder)
Sollten Sie weitere Fragen zum ThemaAusweise und Pässe haben, so steht Ihnen das Team desEinwohnermelde-/Passamtes jederzeit telefonisch oder per E-Mail zurVerfügung.
Christopher Kautz
Sachbearbeiter
Tel.: 06181 - 975228
Fax : 06181 - 975203
Einwohnermeldeamt / Passamt
Zi. / Etage: 1 / EG
Sina Wilde
Verwaltungsangestellte
Tel.: 06181 - 975227
Fax : 06181 - 975204
Einwohnermeldeamt
Zi. / Etage: 1/EG
Petra Temelkoski
Sachbearbeiterin
Tel.: 06181 - 975292
Fax : 06181 - 975203
Einwohnermeldeamt / Passamt
Zi. / Etage: 2 / EG
Dr. Achim Wächtler
Leitung
Tel.: 06181 - 975222
Fax : 06181 - 975203
Einwohnermeldeamt / Passamt
Zi. / Etage: 34 / OG
