Hundesteuer

Die Hundesteuer wird durch Satzung der Stadt Bruchköbel, basierend auf der Rechtsgrundlage der §§ 5 und 51 Hessische Gemeindeordnung (HGO) und der §§ 1,2 und 7 Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) geregelt. Die derzeit gültige Hundesteuersatzung ist vom 01.01.2003.

Aktuelle Hundesteuersätze

Die derzeitige Hundesteuer beträgt im Jahr

  • für den ersten Hund 60,00 Euro;
  • für den zweiten Hund 90,00 Euro;
  • für den dritten sowie jeden weiteren Hund 150,00 Euro.

Für den ersten gefährliche Hunde sind pro Hund 500,00 Euro zu entrichten.

Die Hundesteuer ist jeweils zum 01.07. zu zahlen.

Steuer für gefährliche Hunde

Seit dem 01.01.2003 gibt es in Bruchköbel eine Steuer für gefährliche Hunde. Als gefährliche Hunde gelten:

  • Hunde, die auf Angriffslust oder auf über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder auf Schärfe oder auf andere gleich wirkende Zuchtmerkmale gezüchtet oder ausgebildet oder abgerichtet wurden
  • Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
  • Hunde, die in gefahrdrohender Weise Menschen anspringen oder
  • Hunde, die andere Tiere hetzen oder reißen

Die Feststellung, ob ein Hund als gefährlich gilt, trifft die örtliche Ordnungsbehörde.

Solche gefährlichen Hunde sind insbesondere Hunde oder Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit Hunden anderer Rassen oder Gruppen, die in § 2 (1) der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) in der jeweils gültigen Fassung aufgeführt sind

Anschaffung

Wenn Sie sich einen Hund angeschafft haben, müssen Sie diesen zum 01. des Monats in dem Sie sich den Hund zugelegt haben, bei der Stadtverwaltung zur Steuer anmelden. Die Anmeldung kann persönlich, per Fax oder schriftlich erfolgen. Eine telefonische Anmeldung ist leider nicht möglich. Wenn Sie sich einen Hund erst im Laufe des Kalenderjahres angeschafft haben, erfolgt die Besteuerung selbstverständlich erst ab diesem Monat.

Zuzug

Wenn Sie mit einem Hund in Bruchköbel zugezogen sind, müssen Sie mit dem Datum der Anmeldung im Einwohnermeldeamt Bruchköbel ihren Hund zur Steuer anmelden. Ein direkter Datenaustausch zwischen unserem Einwohnermeldeamt und Steueramt kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen.

Wegzug

Wenn Sie aus Bruchköbel wegziehen, vergessen Sie bitte nicht Ihren Hund in Bruchköbel abzumelden und bei der neuen Stadt/Gemeinde anzumelden. Ein direkter Datenaustausch zwischen Einwohnermeldeamt und Steueramt kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen. Die Abmeldung wird erst wirksam, wenn Sie die Hundesteuermarke zurück gegeben haben.

Tod des Hundes

Wenn Ihr Hund verstorben ist, müssen Sie den Hund abmelden und die Steuermarke zurück geben.

Zahlung

Eine immer fristgerechte Zahlung der Hundesteuer zum 01.07. können Sie sicherstellen, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Da wir hierzu Ihre Originalunterschrift benötigen, ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung telefonisch nicht möglich. Dies gilt auch für eine Kontoänderung.

 

Stadt Bruchköbel