Grundsteuer

Die Grundsteuer (GrSt) ist eine ertragsunabhängige Real- und Objektsteuer, die ohne Rücksicht auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigentümers festgesetzt wird.

Es gibt zwei Grundsteuerarten - Grundsteuer "A" und Grundsteuer "B"

Die wirtschaftliche Einheit des land- u. forstwirtschaftlichen Vermögens - (unbebaute Grundstücke)

Grundsteuer A

 

Die wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens - (bebaute Grundstücke )

Grundsteuer B

 

Die Besteuerungsgrundlage ist der Grundsteuermessbetrag, der aus dem Einheitswert der wirtschaftlichen Einheit abgeleitet wird. Die Ermittlung des Einheitswertes und die Festsetzung des Grundsteuermess-betrages erfolgen ausschließlich durch das für den Belegenheitsort zuständige Finanzamt (Finanzamt Hanau). An die vom Finanzamt Hanau festgestellte Besteuerungsgrundlage ist die Stadt zwingend gebunden.

 

Wie berechnet sich die Grundsteuer ?

Die Grundsteuer errechnet sich durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem jeweils maßgebenden Hebesatz, der von der Stadt eigenverantwortlich festgelegt wird.

In Bruchköbel gelten folgende Hebesätze:

Grundsteuer A: 282 v. H. (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)

Grundsteuer B: 290 v. H. (sonstige Grundstücke)

 

Wie wird die Grundsteuer gezahlt?

Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass ihre Grundsteuer in vier gleichen Raten fällig wird. Zahlungstermine sind: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Grundsteuer nur einmal jährlich zu zahlen. Dies hat dann zum 01.07. eines Jahres zu erfolgen. Hierzu benötigen wir von Ihnen einen entsprechenden schriftlichen Hinweis zur Umstellung der Zahlungsmodalitäten. Eine immer fristgerechte Zahlung der Grundsteuer können Sie sicherstellen, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Da wir hierzu Ihre Originalunterschrift benötigen, ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung telefonisch leider nicht möglich. Dies gilt auch für eine Kontoänderung.

Sie haben ein Grundstück/ Eigentumswohnung gekauft/ verkauft?

Da die Grundsteuer eine Jahressteuer (d. h. sie wird immer für ein ganzes Jahr festgesetzt) ist, wird sie demjenigen zugerechnet, der am 01.01. eines Jahres Eigentümer des Grundstückes/ Eigentumswohnung ist. Veränderungen in den Eigentumsverhältnissen innerhalb eines Jahres werden vom Grundsteuerrecht nicht berücksichtigt. Ferner ist zu beachten, dass wir als Stadt eine Eigentumsveränderung erst dann vornehmen können, wenn wir vom Finanzamt einen Einheitswertbescheid für den neuen Eigentümer bekommen haben. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der zum jetzigen Zeitpunkt eingetragene Eigentümer für uns weiterhin Zahlungspflichtiger. Ein Formular um den Kauf/ Verkauf anzuzeigen, finden Sie hier.

Sie können auch persönlich mit dem Kaufvertrag zu uns ins Rathaus kommen und die erforderlichen Formalitäten persönlich erledigen (Rathaus-Zimmer 9, Herr Stannek).

Sie haben in diesem Jahr keinen Steuerbescheid erhalten?

Aus Kostengründen stellen wir nicht jedes Jahr einen neuen Grundsteuerbescheid aus. Dies geschieht nur dann, wenn bei Ihnen irgendwelche Veränderungen eingetreten sind. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihnen der aktuelle Steuerbescheid vorliegt, rufen Sie uns einfach an.

 

Stadt Bruchköbel