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Gewerbezentralregisterauszug für juristische Personen (Beantragung)

Gewerbezentralregisterauszug für juristische Personen (Beantragung)

 

Sie sind gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person (z. B. GmbH, AG, rechtsfähiger Verein etc.) und benötigen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person?

 

Der Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde kann von juristischen Personen, die beim Amtsgericht Hanau registriert sind, durch deren gesetzliche Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand) bei der Stadtverwaltung Bruchköbel im Einwohnermeldeamt beantragt werden.

 

Es gibt zwei Arten von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister:

 

- Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister für private Zwecke

 

(Anträge dieser Belegart werden direkt vom Bundesamt für Justiz in Bonn an Ihre Geschäftsanschrift gesandt)

 

- Auskünfte aus dem Gewerbenzentralregister für eine Behörde

 

(Anträge dieser Belegart werden direkt vom Bundesamt für Justiz in Bonn an die von Ihnen angegebene Behörde gesandt)

 

* Formloser schriftlicher Antrag, unterschrieben von dem (im

Handelsregister eingetragenen) gesetzlichen Vertreter

* Handelsregisternummer

* Gewerbezentralregisterauskunft für eine Behörde: Verwenungszweck und

genaue Bezeichnung der Behörde mit Anschrift und Postleitzahl der

Empfängergemeinde

 

Kosten:

 

Die Verwaltungsgebühr beträgt 13,-- EURO (bei der schriftlichen Beantragung bitten wir Sie einen Verrechnungsscheck beizufügen)

 

Zuständige Stellen:

 

Einwohnermeldeamt Bruchköbel

Gewerbezentralregisterauszug für natürliche Personen (Beantragung)

 

Sie sind Privatperson und benötigen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister z. B. für eine Gewerbeanmeldung?

 

Voraussetzungen sind:

·Sie müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben.

·Sie müssen in Bruchköbel gemeldet sein.

 

Sollte eine gesetzliche Vertreterin oder ein gesetzlicher Vertreter bestellt sein, so kann der Antrag auch von dieser Person gestellt werden.

Antragsteller/innen bzw. der/die gesetzliche Vertreter/in können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Dritten - auch nicht durch einen Rechtsanwalt -vertreten lassen.

 

In Ausnahmefällen können Sie auch einen formlosen Antrag mit einer amtlich oder notariell beglaubigten Unterschrift stellen. Die Verwaltungsgebühr von 13,00 EURO muss bei uns eingegangen sein. Zur Bestätigung Ihrer Einzahlung übersenden Sie uns

bitte bei Bareinzahlung den Einzahlungsbeleg mit Kassenaufdruck, bei einer Überweisung die Kopie des Kontoauszuges.

 

Es gibt zwei Arten von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister:

 

1. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister für private Zwecke

Anträge dieser Belegart werden direkt vom Bundeszentralregister in Bonn an Ihre Meldeanschrift gesandt.

 

2. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister für eine Behörde

Anträge dieser Belegart werden direkt vom Bundeszentralregister in Bonn an die von Ihnen angegebene Behörde übersandt.

 

Benötigte Unterlagen:

 

* Ausweisdokument

* Gewerbezentralregisterauskunft für eine Behörde: Verwendungszweck und

genaue Bezeichung der Behörde und Anschrift mit Postleitzahl der

Empfängergemeinde

 

Kosten:

 

Die Verwaltungsgebühr beträgt 13,00 EURO.

 

Zuständige Stellen:

 

Einwohnermeldeamt Bruchköbel

Gewerbezentralregisterauszug für natürliche Personen (Beantragung)

Sie sind Privatperson und benötigen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister z. B. für eine Gewerbeanmeldung?

Voraussetzungen sind:
·Sie müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben.
·Sie müssen in Bruchköbel gemeldet sein.

Sollte eine gesetzliche Vertreterin oder ein gesetzlicher Vertreter bestellt sein, so kann der Antrag auch von dieser Person gestellt werden.
Antragsteller/innen bzw. der/die gesetzliche Vertreter/in können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Dritten - auch nicht durch einen Rechtsanwalt - vertreten lassen.

In Ausnahmefällen können Sie auch einen formlosen Antrag mit einer amtlich oder notariell beglaubigten Unterschrift stellen. Die Verwaltungsgebühr von 13,00 EURO muss bei uns eingegangen sein. Zur Bestätigung Ihrer Einzahlung übersenden Sie uns
bitte bei Bareinzahlung den Einzahlungsbeleg mit Kassenaufdruck, bei einer Überweisung die Kopie des Kontoauszuges.


Es gibt zwei Arten von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister:

1. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister für private Zwecke
Anträge dieser Belegart werden direkt vom Bundeszentralregister in Bonn an Ihre Meldeanschrift gesandt.

2. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister für eine Behörde
Anträge dieser Belegart werden direkt vom Bundeszentralregister in Bonn an die von Ihnen angegebene Behörde übersandt.
 

 



Benötigte Unterlagen:  

 

  • Ausweisdokument 
  • Gewerbezentralregisterauskunft für eine Behörde: Verwendungszweck und genaue Bezeichung der Behörde und Anschrift mit Postleitzahl der Empfängergemeinde 

Kosten:  

Die Verwaltungsgebühr beträgt 13,00 EURO.  

 

Zuständige Stellen: 

Einwohnermeldeamt Bruchköbel

Stadt Bruchköbel