
Wer den selbständigen Betrieb (Betriebsstätte) in Bruchköbel anfängt, muss dies beim Gewerbeamt anzeigen. Wird die Betriebsstätte aufgegeben, verlegt oder ändert sich die Tätigkeit, muss dies beim Gewerbeamt ebenfalls angezeigt werden (§ 14 Gewerbeordnung).
Für die entsprechende Anzeige (Gewerbean-, Um-, oder Abmeldung) sind die jeweiligen amtlich vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden.
Die Vordrucke sind jeweils vollständig und gut lesbar auszufüllen.
Die Gebühr für die Empfangsbescheinigung, auch "Gewerbeschein" genannt, beträgt für jede Bescheinigung 22,00 Euro.
Die entsprechenden Formulare können Sie sich auf Ihren PC herunterladen und ausdrucken.
Bevor Sie jedoch Ihre Gewerbemeldug bei uns abgeben, wenden Sie sich bitte an unser Gewerbeamt bezüglich der Gewerbeart erforderlichen Erlaubnisse.
Dadurch ersparen Sie sich unnötige Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens.
