
Wenn Sie, anlässlich einer öffentlichen Veranstalltung, Speisen und/oder Getränke verkaufen möchten, bedarf es einer Erlaubnis nach § 12 Gaststättengesetz (Tageserlaubnis).
Der Antrag ist vollständig auszufüllen und 3 Wochen vor der Veranstaltung einzureichen.
Die Gebühr für die Gestattung beträgt pro Tag 20, 45 Euro.
