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Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes

Wenn Sie, anlässlich einer öffentlichen Veranstalltung, Speisen und/oder Getränke verkaufen möchten, bedarf es einer Erlaubnis nach § 12 Gaststättengesetz (Tageserlaubnis).

Der Antrag ist vollständig auszufüllen und 3 Wochen vor der Veranstaltung einzureichen.

Die Gebühr für die Gestattung beträgt pro Tag 20, 45 Euro.

 

Stadt Bruchköbel