
Wenn Sie eine Gaststätte, Trinkhalle oder ein Hotel betreiben wollen, brauchen Sie hierfür eine Gaststättenerlaubnis nachdem Gaststättengesetz. Diese Erlaubnis ist personen- und Gebäudebezogen. Deshalb brauchen Sie auch dann eine auf Ihre Personlautende Gaststättenerlaubnis, wenn Sie eine bereits bestehende Gaststätte von jemand anderem übernehmen wollen. Gewerbsmäßiges Betreiben einer Gaststätte liegt dann vor, wenn Getränke und/oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden. Daneben kann es gerade bei neuen Betrieben unter Umständen erforderlich sein, dass auch noch andere Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung) eingeholtwerden müssen.
Hierbei sollten Sie beachten, dass abhängigvon dem konkreten, von Ihnen ins Auge gefassten Objekt und/oder Ihres detaillierten Betriebskonzeptes, die von Ihnen beantragte Gaststättenerlaubnis erst nach der Vorlage und Prüfung allererforderlichen Unterlagen ggf. eben auch jener anderen Genehmigungen oder Stellungnahmen von Bauaufsichtsbehörde, Branddirektion etc.) erteilt werden kann.
Berücksichtigen Sie bitte auch, dass sich die zu erfüllenden Anforderungen
grundsätzlich bei jedem Objekt unterscheiden können.
Sie dürfen Ihren Gaststättenbetrieb erst dann eröffnen, wenn Sie in Besitz der erforderlichen Erlaubnis sind!
Sollten Sie weitere und detailliertere Informationenzum Thema Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (Genehmigungsverfahren, Voraussetzungen, Kosten usw.) wünschen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung - entweder telefonisch oder persönlich.
Für Gaststättenerlaubnisse werden Gebühren unter Berücksichtigung des konkreten Einzelfalls erhoben.
