
Sie sind Privatperson und benötigen ein Führungszeugnis z.B. für einen neuen Arbeitsplatz ? Voraussetzungen sind: - Sie müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben. - Sie müssen in Bruchköbel gemeldet sein. Sollte eine gesetzliche Vertreterin oder ein gesetzlicher Vertreter bestellt sein, so kann der Antrag auch von dieser Person gestellt werden. Sie (ggf. Ihre gesetzliche Vertretung) können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Dritten - auch nicht durch einen Rechtsanwalt - vertreten lassen. In Ausnahmefällen können Sie auch einen formlosen Antrag stellen mit amtlich oder notariell beglaubigter Unterschrift. Die Verwaltungsgebühr von 13,00 EUR muss bei uns eingegangen sein. Zur Bestätigung Ihrer Einzahlung übersenden Sie uns bitte bei Bareinzahlung den Einzahlungsbeleg mit Kassenaufdruck, bei einer Überweisung die Kopie des Kontoauszuges. Bei den Führungszeugnissen unterscheidet man: |
Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz in Bonn an Ihre Meldeanschrift gesandt.
Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz in Bonn an die von Ihnen genannte Behörde übersandt. Bei für Behörden bestimmten Führungszeugnissen ist unbedingt der Verwendungszweck anzugeben.
Wenn Sie vor der Übersendung des Führungszeugnisses an eine Behörde selbst Einsicht nehmen wollen, dann können Sie dies bei einem Amtsgericht Ihrer Wahl tun.
Die Verwaltungsgebühr beträgt 13,00 EUR. |
Einwohnermeldeamt Bruchköbel
Christopher Kautz
Sachbearbeiter
Tel.: 06181 - 975228
Fax : 06181 - 975203
Einwohnermeldeamt / Passamt
Zi. / Etage: 1 / EG
Sina Wilde
Verwaltungsangestellte
Tel.: 06181 - 975227
Fax : 06181 - 975204
Einwohnermeldeamt
Zi. / Etage: 1/EG
Petra Temelkoski
Sachbearbeiterin
Tel.: 06181 - 975292
Fax : 06181 - 975203
Einwohnermeldeamt / Passamt
Zi. / Etage: 2 / EG
Dr. Achim Wächtler
Leitung
Tel.: 06181 - 975222
Fax : 06181 - 975203
Einwohnermeldeamt / Passamt
Zi. / Etage: 34 / OG
