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Führungszeugnis

Sie sind Privatperson und benötigen ein Führungszeugnis z.B. für einen neuen Arbeitsplatz ?


Voraussetzungen sind:

- Sie müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben.

- Sie müssen in Bruchköbel gemeldet sein.


Sollte eine gesetzliche Vertreterin oder ein gesetzlicher Vertreter bestellt sein, so kann der Antrag auch von dieser Person gestellt werden.

Sie (ggf. Ihre gesetzliche Vertretung) können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Dritten - auch nicht durch einen Rechtsanwalt - vertreten lassen.


In Ausnahmefällen können Sie auch einen formlosen Antrag stellen mit amtlich oder notariell beglaubigter Unterschrift. Die Verwaltungsgebühr von 13,00 EUR muss bei uns eingegangen sein. Zur Bestätigung Ihrer Einzahlung übersenden Sie uns bitte bei Bareinzahlung den Einzahlungsbeleg mit Kassenaufdruck, bei einer Überweisung die Kopie des Kontoauszuges.



Bei den Führungszeugnissen unterscheidet man:

Führungszeugnisse für private Zwecke (Belegart N)

Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz in Bonn an Ihre Meldeanschrift gesandt.

Führungszeugnisse für eine Behörde (Belegart O)

Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz in Bonn an die von Ihnen genannte Behörde übersandt. Bei für Behörden bestimmten Führungszeugnissen ist unbedingt der Verwendungszweck anzugeben.
Wenn Sie vor der Übersendung des Führungszeugnisses an eine Behörde selbst Einsicht nehmen wollen, dann können Sie dies bei einem Amtsgericht Ihrer Wahl tun.

Benötigte Unterlagen:

  • Ausweisdokument
  • Vertretungsvollmacht (bei gesetzlicher Vertretung)
  • Führungszeugnis für eine Behörde: Verwendungszweck und genaue Bezeichnung der Behörde (Anschrift mit Postleitzahl der Empfängergemeinde)
  • wenn Sie vorher Einsicht nehmen wollen: Verwendungszweck und genaue Bezeichnung der Behörde (Anschrift mit Postleitzahl der Empfängergemeinde) unter Angabe des Amtsgerichts

Kosten:

Die Verwaltungsgebühr beträgt 13,00 EUR.

Zuständige Stellen:

Einwohnermeldeamt Bruchköbel

Stadt Bruchköbel