Beglaubigungen von Fotokopien

Um die Beglaubigung von Fotokopien vornehmen zu können, müssen die Originale/Urschriften vorgelegt werden. Wenn die Fotokopie von der Person mitgebracht wird, entsteht eine Gebühr von 6,00 EUR, da eine Abgleichung mit dem Original erfolgt.

Gebühr:

Beglaubigung, je Urkunde 3,00 EUR + Anfertigung von Fotokopien, je Seite 0,20 EUR

Hinweis:

Eine Personenstandsurkunde aus der Bundesrepublik Deutschland darf grundsätzlich nur der Standesbeamte ausstellen, der das betreffende Personenstandsbuch führt.

Ausnahme:

Beglaubigungen von Personenstandsurkunden für Rentenangelegenheiten können von der Sozialverwaltung beglaubigt werden und sind für Rentenzwecke gebührenfrei (Nachweis ist vorzulegen).

Stadt Bruchköbel