
Um die Beglaubigung von Fotokopien vornehmen zu können, müssen die Originale/Urschriften vorgelegt werden. Wenn die Fotokopie von der Person mitgebracht wird, entsteht eine Gebühr von 6,00 EUR, da eine Abgleichung mit dem Original erfolgt.
Gebühr:
Beglaubigung, je Urkunde 3,00 EUR + Anfertigung von Fotokopien, je Seite 0,20 EUR
Eine Personenstandsurkunde aus der Bundesrepublik Deutschland darf grundsätzlich nur der Standesbeamte ausstellen, der das betreffende Personenstandsbuch führt.
Beglaubigungen von Personenstandsurkunden für Rentenangelegenheiten können von der Sozialverwaltung beglaubigt werden und sind für Rentenzwecke gebührenfrei (Nachweis ist vorzulegen).
