
Zur Ausübung der Fischerei wird unter anderem ein Fischereischein benötigt. Die Verwaltung nimmt den Antrag entgegen. Für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr werden vereinfachte Jugendfischerscheine ausgestellt, die jedoch nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens 18 Jahre alten Inhabers eines regulären Fischereischeines berechtigen. Die Antragsstellung muss persönlich erfolgen.
Personalausweis bzw. Reisepass
Sachkundenachweis
Lichtbild
Jugendschein: 7,50 EUR
1 Jahr: 12,50 EUR
5 Jahre: 36,00 EUR
10 Jahre: 68,00 EUR
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Ordnungsbehörde, Herrn Waag, Zi. 32, 06181/975-219
