Fischereischeine

Zur Ausübung der Fischerei wird unter anderem ein Fischereischein benötigt. Die Verwaltung nimmt den Antrag entgegen. Für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr werden vereinfachte Jugendfischerscheine ausgestellt, die jedoch nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens 18 Jahre alten Inhabers eines regulären Fischereischeines berechtigen. Die Antragsstellung muss persönlich erfolgen.

 

Benötigte Unterlagen:

Personalausweis bzw. Reisepass

Sachkundenachweis

Lichtbild

Gebühren

Jugendschein: 7,50 EUR

1 Jahr: 12,50 EUR

5 Jahre: 36,00 EUR

10 Jahre: 68,00 EUR

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Ordnungsbehörde, Herrn Waag, Zi. 32, 06181/975-219

Stadt Bruchköbel