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Finanzierung der Kindertagespflege


Der Main-Kinzig-Kreis hat zum 01.07.2009 eine Satzung zur Finanzierung der Kindertagespflege verabschiedet:

Fördervoraussetzungen für diese Finanzierung sind:

 

  • Die Kindertagespflegestelle ist durch eine aktuelle Pflegerlaubnis nach § 43 SGB VIII anerkannt.
  • Diese Leistung ist für die Entwicklung und Förderung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten.
  • Die Erziehungsberechtigten haben ihren Hauptwohnsitz im MKK und sind
    • nachweislich Erwerbstätigkeit oder
    • sind arbeitssuchend
    • befinden sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, Schul- oder Hochschulausbildung oder
    • erhalten Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinn des Sozialgesetzbuches, Zweiten Buch.

Wie erhalte ich die Förderleistungen für die Kindertagespflege. Hier die Formulare zum downloaden:

 

 

Stadt Bruchköbel