
Sie wollen Ihr Fahrzeug verkaufen? Dann sollten Sie beachten, dass sich in letzter Zeit Fälle häufen, in denen der Käufer eines Fahrzeuges seiner Pflicht zur Anmeldung oder Ummeldung des Fahrzeuges nicht nachkommt. Folge: Sie zahlen weiterhin die Kfz-Steuer und möglicherweise auch noch die Versicherung und Strafzettel.
Wie kann man sich dagegen schützen? Der sicherste Schutz ist die vorübergehende Stilllegung des Fahrzeugs vor der Übergabe an den Käufer. Diese können Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle vornehmen
Benötigte Unterlagen:
Sie benötigen zur vorübergehenden Stilllegung (Verwaltungsgebühr € 5,60) folgende Unterlagen:
Ansonsten lassen Sie sich beim Fahrzeugkauf das unten angefügte Formular (verkaufsanzeigezulassung_10in06.pdf) unterschreiben. Sie sollten dabei sich auf jeden Fall den Ausweis des Käufers zeigen lassen und dessen persönliche Daten (Name und Adresse) überprüfen. Wenn vom Käufer, mit welcher Begründung auch immer, kein Ausweis vorgelegt werden kann, ist höchste Vorsicht geboten. Probleme kann es aber auch beim Verkauf ins Ausland geben, da seitens ausländischer Kfz-Zulassungsstellen keine i.d.R. Meldung an Ihre Zulassungsstelle erfolgt.
Verkaufsanzeige (application/pdf 16.0 KB)
Zuständige Stellen: Anzeige mit AdresseZulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge
