
Seit dem 01.01.1999 wurde der EURO-Führerschein (Scheckkartenformat) europaweit eingeführt. Der bisherige Führerschein behält weiterhin seine uneingeschränkte Gültigkeit.
Es besteht keine generelle Umtauschpflicht! Die Ausnahmen finden Sie unter Zwangsumtausch (besondere Personengruppen, die einen Umtausch ihres Papierführerscheins vornehmen lassen müssen).
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, Ihren alten Führerschein freiwillig gegen einen Scheckkartenführerschein einzutauschen.
Benötigte Unterlagen:
Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich:
Kosten:
Die Verwaltungsgebühr beträgt € 24,-- (bei Umtausch eines Kartenführerscheines in einen Neuen: € 36,--). Bei Diebstahl des jetzigen Führerscheins ist zusätzlich die Diebstahlsanzeige der aufnehmenden Polizeidienststelle vorzulegen. Bei Verlust und Diebstahl beträgt die Verwaltungsgebühr € 39,30.
Seit dem 07.02.2000 besteht die Möglichkeit, eine erneute Vorsprache zur Abholung des Führerscheins zu vermeiden, indem der Führerschein nach Hause übersandt wird. In diesen Fällen muss der bisherige Führerschein bei Antragstellung abgegeben werden. Für den Zeitraum der Bearbeitung wird dann ein vorläufiger Führerschein ausgestellt. Für das Versendeverfahren werden zusätzlich Gebühren von € 5,10 erhoben.
Zuständige Stellen: Anzeige mit Adresse |
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