
Alle Grabeinrichtungen können nur anläßlich eines Todesfalles erworben werden.
Auf einem der städtischen Friedhöfe kann die Bestattung derjenigen Personen vorgenommen werden, die
Für die Bestattung anderer Personen bedarf es der besonderen Genehmigung. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung dieser Genehmigung besteht nicht.
