Sie sind hierbruchkoebel.deWegweiserFriedhofsamtErwerb eines Grabes

Erwerb eines Grabes

Alle Grabeinrichtungen können nur anläßlich eines Todesfalles erworben werden.

Auf einem der städtischen Friedhöfe kann die Bestattung derjenigen Personen vorgenommen werden, die

  • bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt Bruchköbel waren,
  • ein Recht auf Benutzung einer Grabstätte auf einem der Friedhöfe hatten, oder
  • innerhalb des Stadtgebietes verstorben sind, soweit sie nicht auf einem anderen Friedhof überführt werden.

Für die Bestattung anderer Personen bedarf es der besonderen Genehmigung. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung dieser Genehmigung besteht nicht.

 

Stadt Bruchköbel