
Schwerbehindertenparkplatz
Für Schwerbehinderte mit den Merkmalen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder "Bl" (Blinde) im Schwerbehindertenausweis des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales besteht die Möglichkeit der kostenlosen Gewährung von Parkerleichterungen.
Benötigte Unterlagen: Dem Antrag muss folgendes beigelegt werden: Kopie der Vorder- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales, Lichtbild des Antragstellers
Kosten: Parkerleichterungen für Schwerbehinderte werden kostenfrei erteilt.
Zuständige Stelle: Verkehrsbehörde, Herr Willhardt, 06181/975-293
