
Grabmale, Grabeinfassungen und sonstige Grabausstattungen dürfen vor Ablauf der Ruhefrist oder der Nutzungsdauer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Friedhofsverwaltung von der Grabstelle entfernt werden.
Bitte informieren Sie sich telefonisch oder persönlich bei der Friedhofsverwaltung über die o. g. Grabdaten.
