
Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle erforderlich. Darüber hinaus muss bei allen Busverfahren ein Führungszeugnis (Belegart 0) bei dem für Sie zuständigen Bürgeramt oder Meldestelle beantragt werden.
Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich 8 Wochen. Der Führerschein wird nach bestandener Prüfung in der Regel durch den Fahrprüfer ausgehändigt. Der bisherige Führerschein ist im Austausch hierzu abzugeben.
Die zweite Vorsprache zur Abholung des Führerscheins im Rahmen einer Verlängerung können Sie vermeiden, indem Sie sich sich den Führerschein nach Hause übersenden lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass alle benötigten Unterlagen während des laufenden Antragverfahrens vorgelegt bzw. nachgereicht werden. Hierbei entstehen für die Versendung weitere Kosten.
Benötigte Unterlagen:
Beim Verlängerungsantrag muß der Fahrschulantrag sowie die Kursbescheinigung "Erste Hilfe" nicht vorgelegt werden. Ferner genügt, falls Sie unter 50 Jahren alt sind, ein Allgemeinmedizinisches Gutachten sowie ein ärztliches Gutachten über das Sehvermögen (siehe unter Weitere Informationen: Arztliste A), ansonsten ist auch dann eine Leistungsbegutachtung vorzunehmen (siehe unter Verwandte Themen: Arztliste B).
Kosten:
Die Verwaltungsgebühr beträgt in beiden Fällen € 42,60.
Die Kosten für die Versendung des Führerscheins (nur bei Verlängerung möglich) betragen € 5,10.
