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Beurkundung einer Geburt

Jede Geburt im Inland wird von dem zuständigen Standesbeamten beurkundet, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde.

Um die Geburt Ihres Kindes reibungslos beurkunden zu können, benötigt das Standesamt neben der Geburtsanzeige aus dem Krankenhaus (bei Hausgeburt in Bruchköbel: Anzeige der Hebamme) noch weitere Unterlagen von Ihnen.

Erkundigen Sie sich bitte bei dem zuständigen Standesamt welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

 

Stadt Bruchköbel